Dr. med. Jens Christian Krause
Kinder- und Jugendmedizin

Update 15.03.2022: Impfen Sie weiterhin in der Praxis gegen SARS-CoV-2?
Ja! Da die Nachfrage abgenommen hat, impfen wir gegen SARS-CoV-2 nur noch dienstags (nicht mehr dienstags und donnerstags) bei Bedarf jede Woche mit dem BioNTech-Impfstoff für die 5- bis 11-Jährigen bzw. mit dem BioNTech-Impfstoff für die Jugendlichen und Erwachsenen.

Update 15.03.2022: Benötigt mein 5- bis 11-Jähriges Kind eine Booster-Impfung?
Es gibt zu wenig Daten für Booster-Impfungen bei den 5- bis 11-Jährigen, so dass wir in dieser Altersgruppe keine Booster-Impfungen durchführen. Booster-Impfungen bei den Teenagern und bei den Erwachsenen sind auch von der STIKO empfohlen und werden nach wie vor von uns durchgeführt.

Update 23.12.2021: Wann erwarten Sie die Impfung für die Kinder vor dem 5. Geburtstag?
Die Comirnaty (BioNTech) Dosis ab dem 12. Geburtstag beträgt 30 Mikrogramm. Die 5- bis 11-Jährigen erhalten 10 Mikrogramm. In der Zulassungsstudie für Comirnaty für die Kinder ab 6 Monaten bis vor dem 5. Geburtstag wurden nur 3 Mikrogramm verimpft, ein Zehntel der Erwachsenendosis. Offenbar war diese Dosis für die Kinder ab dem 2. Geburtstag zu wenig, weswegen jetzt die Studie erweitert wird. Dadurch verzögert sich eine mögliche Zulassung. Im Rahmen der extrem schnellen Verbreitung der Omikron-Variante darf man spekulieren, ob die Impfung für diese Altersgruppe nicht zu spät kommt.

Ich wurde bei Ihnen geimpft. Können Sie mir ein EU COVID-19 Impfzertifikat ausstellen?
Ja, können wir. Kommen Sie einfach zu den Sprechstundenzeiten bei uns vorbei. Sie können das Zertifikat gleich mitnehmen.

Können Sie ein Genesenenzertifikat ausstellen?
Ja, können wir, wenn uns das PCR-Ergebnis vorliegt. Leider erreichen uns nicht alle Ergebnisse von PCR-Tests, die bei anderen Ärzten durchgeführt wurden. Wir bitten Sie, wenn immer möglich, auf die elektronische Befundmitteilung der Corona-Warn-App zu setzen. Wo dies aus technischen Gründen scheitert, bitten wir Sie, beim durchführenden Arzt anzurufen, nicht bei uns. Wenn wir immer wieder angerufen werden wegen Befunden, die wir am Ende vielleicht gar nicht erhalten, können wir nicht unserer Arbeit nachgehen.

Was hat sich an der Praxisorganisation seit dem COVID-19-Ausbruch geändert?
Einige dieser Praxisregeln hatten wir auch schon vor COVID-19 etabliert:

Muss ich lange im Wartezimmer sitzen?
Wir trennen unsere Sprechstunde in Termin- und Akutsprechstunde. Dadurch versprechen wir uns, die Wartezeiten für alle Patienten zu reduzieren und Kontakte zu Mitpatienten zu vermeiden. Wir bestellen weniger Patienten ein und planen vorausschauend. Auch vor diesem Hintergrund bitten wir Sie dringend um Pünktlichkeit und darum, uns rechtzeitig zu kontaktieren, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.

Kann ich mein Kind bei Ihnen auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen lassen?
Wir sind keine Corona-Schwerpunktpraxis und können nicht ganze Familien durchtesten. Wenn wir Kinder und Jugendliche in der Akutsprechstunde mit Verdacht auf SARS-CoV-2-Infektion sehen, können wir aber bei diesen Kindern und Jugendlichen eine PCR-Diagnostik durchführen. Bei Kindern und Jugendlichen mit Krankheitssymptomen können wir momentan aber in unserer Praxis keine Schnelltests (PoC-Antigen-Tests) zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchführen. Reiserückkehrer und Reisende testen wir nicht. Tests von asymptomatischen Menschen führen wir nur vor Aufnahme in Reha-Einrichtungen oder Krankenhäusern durch, aber nicht anlasslos.

Wann darf mein Kind mit einer Atemwegserkrankung wieder in die Schule/in den Kindergarten?
Von kinderärztlicher Seite sollte das Kind oder der Jugendliche mindestens 24 Stunden fieberfrei sein. Ein Kind, was Schnupfen oder Husten hat, sollte nicht vom Kindergarten- oder Schulbesuch ausgeschlossen werden, sofern nicht der begründete Verdacht für eine SARS-CoV-2-Infektion besteht. Atteste zur Wiederzulassung in Kindergarten oder Schule nach Atemwegsinfektion stellen wir nicht aus.

Können Sie bei uns einen Bluttest auf eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion durchführen?
Die Qualität verschiedener kommerzieller Antikörper-Tests scheint durchwachsen zu sein. Ich sehe die besseren Tests als hilfreich für Studien an (wie hoch ist die Durchseuchung in einer Bevölkerungsgruppe?). Die Tests können aber nicht als Grundlage für individuelle Entscheidungen stehen (darf ich Menschen mit Vorerkankungen wieder besuchen? brauche ich nach durchgemachter COVID-Infektion trotzdem eine Impfung?). Wenn ich Antikörper gegen SARS-CoV-2 habe, sind die dann auch neutralisierend (kann man nur mit Neutralisations-Tests prüfen, die in Forschungslaboren durchgeführt werden)? Können die also dann auch bei erneutem Kontakt mit SARS-CoV-2 vor dem Virus schützen? Und wie lange hält die Immunität an? Unser Labor bietet einen Antikörpertest auf SARS-CoV-2-IgG an, der frühestens 3 Wochen nach vermutetem Erkrankungsbeginn aus peripherem Venenblut durchgeführt werden kann. Dieser Test kann nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Wir bieten diesen Test nicht als IGeL-Leistung für die gesetzlich Krankenversicherten an.

Gibt es Besonderheiten zu Asthma bronchiale bei COVID-19 zu beachten?
Die Verneblung von Medikamenten wie Salbutamol erhöht den Eintrag von Viren in die unteren Atemwege. Außerdem entstehen bei der Feuchtinhalation Aerosole, die bei Infektion mit SARS-CoV-2 andere Menschen gefährden. Deswegen sollten Kinder und Jugendliche vorzugsweise trocken inhalieren (Abrams EM, Szeffler SJ. J Peds 2020). Auf Feuchtinhalationen verzichten wir in unserer Praxis aufgrund der COVID-19-Situation. Einige unserer Patienten auch ohne Asthma bronchiale inhalieren bei Atemwegsinfekten gerne mit Kochsalzlösung; auch davon raten wir in der gegenwärtigen Situation aus oben genanntem Grund ab.

Stand: 15. März 2022