Vorsorgeuntersuchungen
Sozialpädiatrie
Apparative Diagnostik
Allergologie
Wieso verschreiben Sie keine Osteopathie mehr? Für die Wirksamkeit der Osteopathie bei Kindern und Jugendlichen gibt es kaum Belege hinsichtlich des Nutzens. Ich verschreibe auch keine anderen Therapien, von denen ich nicht selbst überzeugt bin. Außerdem macht mich die Vergütung des Osteopathen (auch verglichen mit meiner eigenen Vergütung) fassungslos. Ich sehe einen sechs Jahre alten Jungen, bei dem in der Klinik eine Platzwunde genäht wurde, einmal zur Wundkontrolle nach dem Eingriff und in der Folgewochewoche für den Fadenzug. Dafür erhalte ich bei einem gesetztlich Krankenversicherten 16,95 Euro Quartalspauschale (EBM 2024), mit der dann auch die Kosten für die sterile Einmalpinzette von gut 2 Euro abgegolten sind. Wenn die Familie dann den Osteopathen "einmal drüberschauen lassen möchte," ist die AOK bereit, 50 Euro pro osteopathische Behandlung dazuzugeben. Ich erhalte nur 8,48 Euro pro Behandlung. Wer Osteopathie verschreibt, verzwergt sich als Kinderarzt selbst.
Bieten Sie auch eine U10- oder eine U11-Untersuchung an?
Im Unterschied zu U2-U9 und J1 sind U10 (mit sieben oder acht Jahren) und U11 (mit neun oder zehn Jahren) bislang noch nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) allgemein empfohlen. Deswegen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diese Vorsorgen in der Regel nur im Rahmen von Selektivverträgen, an denen wir nicht teilnehmen. Der GBA prüft momentan eine zusätzliche Früherkennungsuntersuchung für alle Kinder zwischen 9 und 10 Jahren. Sollte der GBA diese Untersuchung empfehlen, werden wir sie selbstverständlich für alle Kinder unmittelbar nach Empfehlung anbieten. Bei Schwierigkeiten nicht nur in der Schule sind wir sozialpädiatrisch breit aufgestellt und können eine wortort- und zeitnahe Versorgung anbieten. Privat versicherte Patienten können auch bisher schon eine jährliche Vorsorgeuntersuchung zu Lasten der privaten Krankenkasse in Anspruch nehmen.
Wieso bieten Sie keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung mehr an?
Die Versorgung der Kinder und Jugendlichen in unserer Region wird einerseits durch Praxisschließungen, andererseits aber auch durch den Mangel an Medizinischen Fachangestellten zunehmend schwieriger. Die Versorgungssituation bringt auch uns an die Kapazitätsgrenze. Wir haben festgestellt, dass wir die Jugendarbeitsschutzuntersuchung nicht so kurzfristig anbieten können, wie dies von den Familien gewünscht wird. Die Vergütung von 23,31 Euro hat sich seit 1976 nicht mehr geändert und ist für uns nicht annähernd kostendeckend. Und wir wollen nicht Schuld sein, wenn wir eine Ergänzungsuntersuchung anordnen müssen, und der Jugendliche die vollständigen Ausbildungsunterlagen erst später beibringen kann. Wir sind als Kassenärzte nicht verpflichtet, diese Untersuchung durchzuführen. Der Anspruch des Jugendlichen richtet sich gegen das Land/die Kommune.