KINDERÄRZTLICHE VERSORGUNG: Der Kreis Rottweil ist bei den Kinderärzten in der aktuellen Bedarfsplanung vom 01.07.2026 des Landesausschuss mit weitem Abstand Schlusslicht (Vesorgungsgrad: 62,5) und unterversorgt. Im Kreis Tuttlingen beträgt der Versorgungsgrad 121,4, im Schwarzwald-Baar-Kreis 106,5, im Zollernalbkreis 102,7, in Heidelberg gar 144,1. Für keinen anderen Kreis außer dem Kreis Rottweil sieht der Landesausschuss in Baden-Württemberg aktuell Unterversorgung oder drohende Unterversorgung in der Kinder- und Jugendmedizin. Mein Team und ich bemühen uns, einen großen Anteil der Versorgung zu stemmen. Momentan können wir leider nur noch Geschwister von etablierten Patienten und Erstgeborene aus dem Kreis Rottweil über die U3 dauerhaft bei uns aufnehmen. Wenn Sie mit uns zufrieden sind, würden wir uns über eine positive Google- oder Jameda-Kritik freuen. Wenn es Grund für Kritik gibt, rufen Sie uns bitte an.
GRIPPE-IMPFUNG: Sie können gerne einen Termin für sich und Ihre Kinder bei uns ab 01. Oktober 2026 zur Grippe-Impfung vereinbaren. Wir impfen gegen Grippe auch montags, dienstags und donnerstags ab 16:30 Uhr. Die STIKO empfiehlt die Influenza-Impfung für Kinder mit Vorerkrankungen. Aber auch für gesunde Menschen ab 6 Monaten halte ich die Impfung für sinnvoll. Kinder, die vor dem 9. Geburtstag noch nie eine Influenza-Impfung erhalten haben, benötigen in der ersten Impfsaison zwei Impfungen im Abstand von einem Monat für einen kompletten Schutz. In jeder folgenden Saison reicht eine Impfung aus.
RSV-PROPHYLAXE (BEYFORTUS): RSV ist ein Virus, das vor allem bei den ganz kleinen Kindern zu schweren Atemwegsinfektionen und Krankenhausaufnahmen führt. Der Antikörper Beyfortus kann zwar nicht die Infektion, aber schwere Verläufe und Krankenhausaufnahmen durch RSV erheblich reduzieren. Deswegen empfiehlt die STIKO die einmalige Gabe von Beyfortus für Neugeborene und Säuglinge im ersten Winter. Wir haben in der Saison 2024/25 sehr gute Erfahrungen mit Beyfortus gemacht. Der Antikörper wird in den Muskel des Oberschenkels gespritzt und ist gut verträglich. Familien, deren Kinder zwischen April 2025 und September 2025 geboren sind, sollen sich Anfang Oktober 2025 bei uns melden. Wir lesen die Versichertenkarte ein, verordnen Beyfortus als eRezept und vereinbaren einen Praxistermin; Sie bringen das Präparat dann gekühlt beim Impftermin mit. Kinder, die im Herbst/Winter 2025/26 zur Welt kommen, sollen den Antikörper am besten noch bei der U2 in der Klinik erhalten; sonst kann die Gabe in unserer Praxis nachgeholt werden; wir können das rote Kassenrezept aber erst nach Vorlage einer Versicherungsbestätigung ausstellen. Auch Privatpatienten bitten wir, Beyfortus auf Rezept aus der Apotheke gekühlt zum Termin mitzubringen.
ONLINE-TERMINVERGABE: Familien aus unserem Patientenstamm können Termine für fast alle Terminarten auch online vereinbaren. Akuttermine werden frühestens einen Tag im Voraus vergeben, für den Montag also frühestens am Sonntag. Pro Termin (Geschwisterkinder!) bitte nur einen Patienten. Wenn alle Akuttermine vergeben sind, wählen Sie bitte den Folgetag aus, oder rufen Sie uns bitte an.
Erstgebärende bitten wir, die U2-Vorsorge in der Klinik durchführen zu lassen. Von Entbindungen in außerklinischen Einrichtungen raten wir ab. Bei Geschwistern von etablierten Patienten klären Sie bitte mit uns vor Entlassung aus der Geburtsklinik telefonisch ab, ob wir die U2 durchführen können.
Auch Wechselwillige, Zugezogene und Neugeborene, die schon ältere Geschwister haben, können wir leider aus Kapazitätsgründen nicht dauerhaft in unsere Praxis aufnehmen. Bitte rufen Sie nicht bei uns wegen einer Aufnahme in unsere Praxis an. Was können wir trotzdem für Sie tun?
MenACYW-IMPFUNG: Die STIKO empfiehlt seit Herbst 2025 die MenACYW-Vierfachimpfung für alle 12-14-Jährigen; die Impfung mit einer einzelnen Dosis kann bis zum 25. Geburtstag nachgeholt werden. Wir dürfen den Impfstoff jetzt auch für die Kassenpatienten über die Kassen beziehen und abrechnen. Buchen Sie gerne online einen Termin bei uns für Ihr Kind/Jugendlichen. Für privat Krankenversicherte halten wir den Impfstoff vor. Die Impfung ist gut verträglich und kann mit dem Impfstoff gegen die humanen Papillomaviren oder der Tetanus-Auffrischung zusammen verabreicht werden.
NEUE VORSORGEUNTERSUCHUNG U10: Vielleicht haben Sie den Nachrichten entnommen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine Vorsorgeuntersuchung U10 mit 9 oder 10 Jahren beschlossen hat. Dieser Beschluss wird vom Gesundheitsministerium geprüft, im Bundesanzeiger veröffentlicht; außerdem wird die Vergütung festgelegt. Vorher können wir die U10 nur privat oder über TK/Knappschaft wie bisher durchführen und abrechnen. Wir können für alle anderen gesetzlich Versicherten erst dann Termine vergeben, wenn diese Formalitäten geklärt sind.
AKUTSPRECHSTUNDE: In der Vorsorgesprechstunde zu den U-Untersuchungen und Impfungen sind zwei Begleitpersonen erlaubt. In der Akutsprechstunde akzeptieren wir weiterhin nur eine Begleitperson; Ausnahmen machen wir nur für Säuglinge. Unsere Kapazitäten im Wartezimmer sind begrenzt; und wir möchten nicht, dass sich die Patienten gegenseitig anstecken. Bitte helfen Sie Ihrem Kind, sich im Sprechzimmer teilzuentkleiden. Kinder in Winterjacke, Schal und Stiefeln können wir nicht untersuchen und verzögern den Untersuchungsablauf erheblich.
IMPFDOC: Wir verwenden die ImpfDocNE-Software für unser Impfmanagement. Es gibt eine DSGVO-konforme Schnittstelle, mit der Sie unsere Daten mit Ihrem Handy synchronisieren können. Laden Sie die ImpfPassDE-App aus dem App-Store herunter und verbinden Sie sich mit der Praxis, indem Sie den QR-Code scannen. Die Software vergibt einen Freischaltcode, den Sie uns nennen müssen, damit wir die Daten synchronisieren können. Mit der kostenlosen Software lässt sich ein einzelner Impfpass synchronisieren. Wenn man die ganze Familie synchronisieren möchte, ist ein Abo (99 Cent/Monat) oder eine einmalige Gebühr (24,99 Euro) erforderlich (Preise iOS-Appstore Stand: 09.11.24, ohne Gewähr).
TELEFONISCHE KRANKSCHREIBUNGEN: Eine telefonische Krankschreibung ist für uns leider organisatorisch nicht möglich. Dass ich mich, am Ende des Tages nach manchmal mehr als 70 Patienten noch, wie rechtlich bei der telefonischen Krankschreibung gefordert, persönlich vom Gesundheitszustand des Kindes/Jugendlichen telefonisch überzeuge (was ich auch nur dann darf, wenn die technischen Voraussetzungen für eine Videokonferenz nicht gegeben sind), ist für uns nicht realistisch. Wir würden uns auch hier praktikablere gesetzliche Vorgaben sehr wünschen.
Mein Name ist Jens Christian Krause. Ab April 2019 arbeite ich als niedergelassener Kinder- und Jugendmediziner in Rottweil. Nach dem Medizinstudium in Düsseldorf und Heidelberg und einer dreijährigen allgemeinpädiatrischen Ausbildung in Massachusetts habe ich vier Jahre am Vanderbilt University Medical Center in Nashville, Tennessee Kinder mit Infektionskrankheiten behandelt und auf diesem Gebiet auch geforscht: Ich habe menschliche monoklonale Antikörper gegen die Influenza-Pandemieviren von 1918 (H1N1), 1957 (H2N2), 1968 (H3N2) und 2009 (H1N1) kloniert und Erkenntnisse über die menschliche Immunantwort gegen diese Viren gewonnen.
Im Jahr 2012 bin ich nach Deutschland zurückgekehrt und war vier Jahre am Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin der Uni Freiburg tätig. Von Juli 2016 bis zur Niederlassung war ich im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes Freiburg überwiegend für Einschulungsuntersuchungen zuständig (vollständiger tabellarischer Lebenslauf).
Unser Ziel ist, unsere Patienten vom Neugeborenen bis zum Jugendlichen professionell zu behandeln und eine umfassende Beratung von der Säuglingspflege und -ernährung bis hin zu Schul- und Erziehungsproblemen anzubieten. Wir möchten Eltern Sicherheit im Umgang mit ihren gesunden und kranken Kindern vermitteln. Auch für Jugendliche möchten wir kompetente und vertrauenswürdige Ansprechpartner sein.